Beim Arbeiten mit der Hebe- und Schiebeparkausrüstung sollte ein Austauschparkplatz vorhanden sein, d. h. ein leerer Parkplatz

Beim Arbeiten mit Hebe- und Schiebeparkgeräten sollte ein Austauschparkplatz, d. h. ein leerer Parkplatz, vorhanden sein. Daher ist die Berechnung der effektiven Parkmenge nicht einfach eine Überlagerung der Anzahl der Parkplätze im Erdgeschoss und der Anzahl der Stockwerke. Im Allgemeinen ist eine größere Garage in mehrere Einheiten unterteilt, und eine Einheit kann nur von einer Person nach der anderen ein- und ausgelagert werden, nicht von zwei oder mehr Personen gleichzeitig. Daher verringert sich bei zu großen Einheiten die Effizienz der Ein- und Auslagerung; bei zu kleinen Einheiten verringert sich die Anzahl der Parkplätze und die Flächennutzungsrate. Erfahrungsgemäß ist eine Einheit für 5 bis 16 Fahrzeuge zuständig.

Auswahlpunkte

1 Mechanische Hebe- und Schiebeparkgeräte sollten mit Not-Aus-Schaltern ausgestattet sein, um Geräte zur Begrenzung der Fahrzeuglänge, -breite und -höhe, Fahrzeugblockiervorrichtungen, die versehentliche Erkennung von Personen und Fahrzeugen und die Erkennung der Position des Fahrzeugs auf der Palette, Palettenverhinderungsvorrichtungen, Warnvorrichtungen usw. zu verhindern.

2. Die mit mechanischen Parkgeräten ausgestattete Innenumgebung muss über eine gute Belüftung und Belüftungsvorrichtungen verfügen.

3 Die Umgebung, in der mechanische Parkgeräte installiert sind, muss über eine gute Beleuchtung und Notbeleuchtung verfügen.

4 Um sicherzustellen, dass sich im Inneren und unter der Parkausrüstung kein Wasser ansammelt, müssen vollständige und wirksame Entwässerungsmöglichkeiten vorhanden sein.

5 Die mit mechanischen Parkgeräten ausgestattete Umgebung muss den örtlichen Brandschutzanforderungen entsprechen.

6 Abgesehen von anderen externen Lärmbelästigungen sollte der von Parkgeräten erzeugte Lärm die örtlichen Grenzwerte nicht überschreiten.

7 JB/T8713-1998 legt fest, dass die Lagerkapazität eines einzelnen Satzes von Hebe- und Schiebeparkgeräten gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rationalität und der einfachen Verwendung 3 bis 43 beträgt.

8 Die Höhe der Ein- und Ausfahrten von mechanischen Parkgeräten sollte im Allgemeinen nicht weniger als 1800 mm betragen. Und die Breite des Ganges sollte auf der Grundlage der Breite geeigneter Parkfahrzeuge um mehr als 500 mm erhöht werden.


Beitragszeit: 07.03.2023